FAQ

httpv://www.youtube.com/watch?v=https://youtu.be/1da1ocrMfbU
Ja, nach §4 des Arbeitszeitgesetztes (ArbZG) müssen Pausen genommen werden.
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Nein, Ruhetage werden bereits mit 8 Stunden Arbeitszeit gezahlt.
Nein, da es sich um keine offiziell geleisteten Arbeitsstunden handelt.
Nein, Zuschläge entfallen bei Ausfallschichten.
Zuschläge werden bezahlt, wenn der Mitarbeiter die Bereitschaft im Hotel verbringt. Die Zuschläge entfallen jedoch, wenn der MA die Bereitschaft zuhause verbringt.
Ja, Bereitschaften werden mit maximal 8 Stunden vergütet. Wenn der Kunde mehr als 8 Stunden plant, dann ist ein Nachweis zu erbringen.
Ja, es wird nach gesetzlichen Vorgaben der angrenzenden Länder ein Verpflegungsmehraufwand für Auslandsaufenthalte gezahlt.
Ja, Verspätungen bei Gastfahrten werden vergütet und erhalten Zuschläge. Die genaue Verspätungsursache muss von dem MA notiert werden.
Ja, Gastfahrten werden prozentual und ab 6 Stunden zu 100% vergütet. Wenn in einer gesamten Schicht mehrere Gastfahrten anstehen, dann werden diese zu 100% gezahlt, sofern diese auch als Gastfahrten zu erkennen sind.
Nein, Gastfahrten werden zu Veranstaltungen der LokLöwen nicht gezahlt, da es sich um freiwillige Veranstaltungen handelt.
Ja, bei Minusstunden werden die Gastfahrten mit 100% angesetzt. Eventuell verbleibende Gastfahrten werden prozentual ausgezahlt.